Es soll da ja noch die Vorgesetzten geben, die (4)

auf einer Jahresvollversammlung einen Praktikanten damit beauftragen,  Fotos zu schießen, da der erfahrene Kommunikationsbeauftragte sich entschieden hat, sein berufliches Glück in einem anderen Unternehmen zu suchen.

Nachdem die Veranstaltung durch war und die oder der Vorgesetzte die Fotos dann zu sehen bekam, darf sich der Praktikant dann anhören, daß die Bilder schei… geworden sind und er sich vielleicht vorher einmal die Bedienungsanleitung der Kamera hätte durchlesen sollen.

Soviel zum Thema Personalführung.

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