Leben und sterben lassen

Vor kurzem erhielt ich einen Link auf die Webseite der Zeitung „Die Presse“. Aufgeführt wird eine Liste aller Vergehen, auf die in China die Todesstrafe steht. Darunter auch „Schwerer Gemüsediebstahl“.

http://diepresse.com/home/panorama/welt/499283/index.do?direct=499299&_vl_backlink=/home/panorama/index.do&selChannel=

Zum selben Thema schreibt Georg Blume in seinem Buch „China ist kein Reich des Bösen“:

Am auffälligsten sind die Fortschritte der Justiz. Als am 1. Januar 2007 das Oberste Volksgericht in Beijing die Pflicht übernahm, jedes landesweit ausgesprochene Todesurteil in Revision zu nehmen, war das ein noch vor Jahren unvorstellbarer Sieg der Richter über die willkürliche Macht der Parteibonzen. Zuvor war jeder Provinzparteichefin China auch der höchste Henker seines Amtsgebiets.  (…)

Dieses Privileg besitzt jetzt nur noch Hu Jintao in Beijing. Seinem Urteil wird sich auch der Oberste Volksgerichtshof jederzeit beugen. Doch ist unwahrscheinlich, dass Hu je von diesem Privileg bezüglich der Verhängung einer Todesstrafe Gebrauch macht. Das entspricht nicht mehr dem Geist der kommunistischen Justizreform und könnte ihn parteiintern auf fragwürdige Art exponieren.

Weshalb die Richter in China für ihre Todesurteile heute weitgehend allein verantwortlich sind. Das wiederum hat zur Folge, dass schon im ersten Jahr der Neuregelung die Zahl der verhängten Todesurteile um die Hälfte zurückgegangen ist, glaubt man chinesischen und westlichen Experten.

(S. 90 – 91)


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